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Begleitpersonen
Wenn es aus medizinischen Gründen notwendig ist, dass eine Begleitperson bei Ihrem
Krankenhausaufenthalt anwesend ist, werden die entstehenden Kosten über die Krankenkasse des Patienten
abgerechnet. Ohne eine medizinische Indikation ist eine Mitaufnahme allerdings nur im Rahmen der
vorhandenen Bettenkapazität möglich und wird als private Wahlleistung zusätzlich in
Rechnung gestellt. In allen anderen Fällen (z. B. bei Schwerstkranken oder Sterbenden) sprechen Sie
bitte mit dem Pflegepersonal der entsprechenden Station.